Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Flüssiggas-Tanks können bei guter Wartung und Pflege jahrzehntelang genutzt werden. Dies setzt jedoch in Deutschland eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung voraus. Die genauen Prüfintervalle und Anforderungen sind in der Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) festgelegt. Weitere Rechtsvorschriften sind in § 32 der Behälterdruckverordnung und in Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) enthalten.
Die Prüfintervalle betragen:
Auf eine Besonderheit ist bei unterirdischen Tanks mit Bitumenbeschichtung zu achten: Die Innere Prüfung ist immer im Wechsel aller 5 und 10 Jahre mit einer Wasserdruckprüfung durchzuführen.
Die Kosten variieren je nach Größe und Art des Tanks sowie dem Aufwand der Prüfung. Es ist empfehlenswert einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen. Die Betreiber der Anlagen sind für die fristgerechte Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Achten Sie also in jedem Fall darauf, dass Sie nach einer erfolgten Prüfung einen vollständig ausgefüllten Prüfbericht erhalten.