Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Für Anfang Januar ist geplant für Privathaushalte und kleinere Unternehmen den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto zu deckeln, dies gilt für 80% des Vorjahresverbrauchs, alles darüber hinaus kostet den dann marktüblichen Preis des Versorgers.
Für Industriebetriebe hingegen sollen 70% des Vorjahresverbrauchs zu einem garantierten Netto-Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde bereitgestellt werden.
Zur Finanzierung des insgesamt 200 Milliarden Euro großen Abwehrschirms sollen unter anderem die „Windfall-Profits“ der Energieunternehmen abgeschöpft werden. Die Übergewinnsteuer soll dabei im März 2023 kommen, rückwirkend zum 1. September 2022. Wie diese dann genau aussieht steht noch aus.
Des Weiter soll es einen Härtefall-Fond geben, der weitere Entlastungen dort vorsieht, wo die bisherigen Preisbremsen nicht ausreichen, insbesondere bei Wohnungsunternehmen, Krankenhäuser sowie Pflege und Kultureinrichtungen. Die Regelungen sollen auch greifen, wenn die Bevorratung mit anderen Heizmitteln wie Öl- oder Pellets zu „unzumutbaren Belastungen“ führt.