Tel: 03935 / 95 95 370
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt Verlängerung des KWK-Gesetzes (03.02.2025)

Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt Verlängerung des KWK-GesetzesDer Deutsche Bundestag hat am Vormittag, des 31.01.2025, die Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Für Dr. Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit:

„Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 ist ein wichtiges Signal für die Sicherung der Energieversorgung und die Transformation des Energiesystems. Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt diesen Schritt, da er Planungssicherheit schafft und die Grundlage für den weiteren Ausbau der KWK-Technologie legt.

Dennoch greifen die vorgesehenen Anpassungen nicht weit genug, um die KWK langfristig als notwendige Technologie der Energiewende abzusichern. Die Flexibilität und Effizienz von KWK-Anlagen sind unverzichtbar, um erneuerbare Energien zu integrieren und eine stabile Energieversorgung zu sichern. KWK-Anlagen liefern bereits heute rund 22 Prozent des Stroms und 17 Prozent der Wärme in Deutschland. Damit spielen sie eine zentrale Rolle für eine sichere und kosteneffiziente Energieversorgung.

Positiv ist die geplante Förderung neuer KWK-Anlagen ab 2026 sowie die Klarstellung, dass bereits genehmigte oder bestellte Anlagen weiterhin förderfähig bleiben. Dies stärkt das Vertrauen der Branche in die regulatorischen Rahmenbedingungen. Die jetzt beschlossenen Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber noch kein großer Wurf. Um die Potenziale der KWK voll auszuschöpfen, muss die nächste Bundesregierung zügig weitergehende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen eine langfristige strategische Weiterentwicklung des KWKG über 2030 hinaus und eine gezielte Förderung des Einsatzes neuer Gase wie Wasserstoff in KWK-Anlagen. Außerdem fordern wir klare Rahmenbedingungen für Investitionen in innovative und flexible KWK-Technologien sowie eine stärkere Berücksichtigung der KWK im künftigen Marktdesign zur Absicherung der erneuerbaren Energien.

Deutschland braucht die KWK-Technologie, um eine sichere Energieversorgung, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz miteinander zu verbinden. In der kommenden Legislaturperiode kommt es darauf an, die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen, um diese Zukunftstechnologie langfristig zu sichern.“

Bildquelle: Urheber Swen Gottschall/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Quelle: https://gas-h2.de/verband-gas-und-wasserstoffwirtschaft/presse/detailseite-news/detail/pressrelease-gas_und_wasserstoffwirtschaft_begruesst_verlaengerung_des_kwk_gesetzes-3364573/?cHash=847c933f6e2b44ec0ff6158a2a66e37b

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(03.02.2025) Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)?
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