Tel: 03935 / 95 95 370
info@raiffeisen-tangerhuette.de
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten durch Bundeskabinett auf den Weg gebracht (03.06.2024)

Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten durch Bundeskabinett auf den Weg gebracht

Erst Ende April hatte der Verband der europäischen Automobilhersteller ACEA (Association des Constructeurs Européens d'Automobiles) vor einer wachsenden Lücke zwischen der benötigten und der vorhandenen Zahl öffentlicher Ladesäulen gewarnt. In den Jahren 2017 bis 2023 war die Zahl der Verkäufe von Elektroautos dreimal schneller angewachsen als die Zahl der neu installierten Ladesäulen. Nun hat das Bundeskabinett in der letzten Woche eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Tankstellenbetreiber mit mehr als 200 Tankstellen, verpflichtet werden sollen Ladepunkte anzubieten. Ab 2028 soll dann an jeder Tankstelle mindestens eine öffentlich zugängliche Schnellladesäule mit mindestens 150 Kilowatt betrieben werden. Durch diese Versorgungsauflage sollen zusätzlich 8.000 neue Schnellladepunkte entstehen. Nach Ministeriumsangaben sind mit Stand April von rund 115.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten knapp 22.000 Schnellladepunkte. Der Gesetzesentwurf soll den Plan der Bundesregierung, dass bis 2030 in Deutschland ca. 15 Millionen zugelassene Elektroautos gibt, unterstützen. Durch mehr Ladesäulen soll die Ladeinfrastruktur bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher und somit der Kauf eines E-Autos attraktiver werden.

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