Tel: 03935 / 95 95 370
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energielexikon

Internationale Energieagentur (IEA)

Als direkte Reaktion auf den Ölpreisschub 1973/74 wurde von einer Reihe industrieller Verbraucherländer das Internationale Energieprogramm (IEP) aufgestellt. Das Programm wurde am 18. November 1974 in Kraft gesetzt und wird von der in Paris im Rahmen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gegründeten „Internationalen Energieagentur“ (IEA) koordiniert. Dem Abkommen haben sich inzwischen 26 Staaten (USA, Kanada, Japan, Neuseeland, Australien, Schweiz, Türkei, Norwegen, Ungarn, Tschechien, Korea (Süd) sowie die EU-Staaten) angeschlossen.

Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • die Bevorratungspflicht des IEP (90 Tage) zumindest programmatisch zu erfüllen,
  • die Schaffung eines politischen Instrumentariums, das zur Öl- (Energie-) Nachfragedämpfung geeignet ist.

Die Ziele des IEP sind im Einzelnen:

  • Einrichtung eines gemeinsamen Krisenmechanismus zur Begegnung möglicher künftiger Versorgungskrisen (gemeinsames Ölverteilungssystem),
  • der Aufbau und die Aktualisierung eines Informationssystems unter Mitarbeit der Mineralölindustrie, das sowohl das einwandfreie Funktionieren des Krisensystems garantiert als auch umfassende Auskünfte über die Aktivitäten der Ölgesellschaften geben soll,
  • die Entwicklung guter Beziehungen zwischen Erdölförder- und Verbraucherländern sowie der Verbraucherländer untereinander mit dem Ziel einer kooperativen Zusammenarbeit.

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