Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
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Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
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08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Großfeuerungsanlagen-Verordnung (GFA-VO)
Unter diesem Begriff versteht man die 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom 22. Juni 1983. Mit dieser Verordnung, die ursprünglich nur für Kraftwerke
gelten sollte, werden die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden und Staub sowohl
bestehender als auch neu zu errichtender Kraftwerke und industrieller Feuerungsanlagen
begrenzt. Im europäischen Rahmen wird erst mit der Novelle der entsprechenden
Richtlinie (88/609/EWG) das in Deutschland seit langem geltende Niveau auch für
andere Länder angestrebt.
Die Umsetzung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hat mit dazu beigetragen, dass
die Umweltbelastung durch SO2 und Staub erheblich zurückgegangen ist. Früher registrierte
hohe Belastungen („Smog“) wurden auf SO2-Quellen in der ehemaligen DDR
oder Tschechiens zurückgeführt.