Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
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06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz trat 1974 in Kraft. Es regelt die Umweltschutzanforderungen bei Errichtung und Umbau von Produktionsanlagen, legt Immissionsund Emissionsgrenzwerte fest und ist die Grundlage für Umweltschutzanforderungen an industrielle und gewerbliche Erzeugnisse. Detailregelungen finden sich in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auf der Grundlage des BImSchG erlassen worden sind, z. B. 20. BImSchV (Gaspendelung) oder 21. BImSchV (Gasrückführung).
Emissionen sind die von industriellen und gewerblichen Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen (Schadstoffausstoß). Immissionen sind die auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen (Niederschlag von Emissionen).