Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
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06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
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Verstromungsgesetze
Ziel der Verstromungsgesetze ist es, einen stabilen Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken zu erhalten und die Verwendung von Mineralöl und Erdgas zu begrenzen. Die gesetzlichen Maßnahmen sehen Investitionszuschüsse für den Bau neuer Steinkohlekraftwerke (Ende 1989 ausgelaufen) sowie Ausgleichszahlungen für die Mehrkosten des Einsatzes von Steinkohle gegenüber Öl und anderen Energieträgern vor (mit Jahresende 1995 beendet, Kohlepfennig) und beinhalten ein Verbot (mit Genehmigungsvorbehalt) für den Bau neuer Öl- und Gaskraftwerke. Seit Mitte der 60er Jahre wurden drei Verstromungsgesetze erlassen:
Die Verstromungsgesetze haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Anteil des Öls an der Stromerzeugung der Kraftwerke (öffentliche und industrielle) recht niedrig geblieben ist; er beläuft sich auf deutlich weniger als 1 % des gesamten Energieträgereinsatzes der Kraftwerke.