Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
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Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bevor größere Projekte wie Industrieanlagen, Autobahnen, Hafenanlagen oder Feriendörfer errichtet und in Betrieb genommen werden dürfen, ist eine Unverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Februar 1990 wird eine europäische Richtlinie umgesetzt. Damit es nicht zu Überschneidungen mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kommt, das die Grundgedanken der UVP für industrielle Anlagen wie Raffinerien oder große Tankläger bereits früher enthielt, sieht das UVP-Gesetz eine entsprechende Anpassung vor.