Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sicherheitsvorschriften
Sie umfassen alle für die Lagerung, den Transport und den Umgang mit gefährlichen Stoffen (z. B. Benzol) erlassenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Dabei handelt es sich vor allem um das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Störfall-Verordnung, das Gefahrgutgesetz mit den Gefahrgutverordnungen (Gefahrguttransport) für die einzelnen Verkehrsträger, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften, die Gefahrstoff-Verordnung, die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), die Explosionsschutzverordnung sowie Richtlinien zur Unfallverhütung (UVV). Ein Teil dieser Richtlinien wird unter Beteiligung der Wirtschaft in staatlich autorisierten Gremien wie insbesondere dem Deutschen Ausschuss für brennbare Flüssigkeiten (DAbF) erarbeitet. Beschaffenheitsanforderungen bedürfen aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen der europäischen Normung. Nur Betriebsvorschriften und standortspezifische Bauordnungen verbleiben im nationalen Zuständigkeitsbereich.