Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Anlagenverordnung (VAwS)
Die VAwS sind Verordnungen der Bundesländer, die die grundlegenden und eher allgemein gehaltenen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisieren. Anlagen zum Umgang (insbes. Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln) mit Wasser gefährdenden Stoffen müssen danach zunächst dicht und widerstandsfähig gegen die zu erwartenden Einflüsse Wasser gefährdender Stoffe sein. Etwaige Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein. Dennoch austretende Wasser gefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden, z. B. in einem Auffangraum.